Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 13.612   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15767
VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 13.612 (https://dejure.org/2013,15767)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.06.2013 - 15 ZB 13.612 (https://dejure.org/2013,15767)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - 15 ZB 13.612 (https://dejure.org/2013,15767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,15767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen Mobilfunkmast (Betonschleudermast); Abstandsflächen; (keine) gebäudegleiche Wirkung; (keine) erdrückende Wirkung; Wertminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1238
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 13.612
    Es entspricht der allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung, dass der Verordnungsgeber der 26. BImSchV nach dem Stand der Wissenschaft im Weg einer Risikobewertung davon ausgehen darf, dass solche Auswirkungen vorsorgend vermieden werden, wenn - wie im Fall der streitigen mobilen Funkstation (Standortbescheinigung des Bundesnetzagentur - Außenstelle Augsburg vom 25.1.2011) - die dort festgelegten Mindestabstände beachtet werden (vgl. EGMR, U.v. 3.7.2007 - Gaida/Deutschland, Nr. 32015/02 - NVwZ 2008, 1215; BVerfG, B.v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805; BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 15 ZB 12.507).

    Soweit der Kläger auf die von der Mobilfunkanlage ausgehenden Gesundheitsgefahren verweist, lässt sich daraus keine Verletzung der Nachbesserungspflicht des Verordnungsgebers hinsichtlich der 26. BImSchV ableiten, die gerichtlich erst festgestellt werden kann, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist (vgl. BVerfG, B.v. 28.2.2002 - 1 BvR 1675/01 - NJW 2002, 1638 und v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805).

  • VGH Bayern, 14.05.2012 - 15 ZB 12.507

    Drittschutz durch Verfahren; Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 13.612
    Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger einen über die situationsbedingte Wertminderung hinausgehenden, schlechthin unzumutbaren Wertverlust seiner Immobilie hinnehmen müsste, sind nicht ersichtlich (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 15 ZB 12.507 - juris RdNr. 6).

    Es entspricht der allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung, dass der Verordnungsgeber der 26. BImSchV nach dem Stand der Wissenschaft im Weg einer Risikobewertung davon ausgehen darf, dass solche Auswirkungen vorsorgend vermieden werden, wenn - wie im Fall der streitigen mobilen Funkstation (Standortbescheinigung des Bundesnetzagentur - Außenstelle Augsburg vom 25.1.2011) - die dort festgelegten Mindestabstände beachtet werden (vgl. EGMR, U.v. 3.7.2007 - Gaida/Deutschland, Nr. 32015/02 - NVwZ 2008, 1215; BVerfG, B.v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805; BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 15 ZB 12.507).

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 13.612
    Soweit der Kläger auf die von der Mobilfunkanlage ausgehenden Gesundheitsgefahren verweist, lässt sich daraus keine Verletzung der Nachbesserungspflicht des Verordnungsgebers hinsichtlich der 26. BImSchV ableiten, die gerichtlich erst festgestellt werden kann, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist (vgl. BVerfG, B.v. 28.2.2002 - 1 BvR 1675/01 - NJW 2002, 1638 und v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 13.612
    Dem Kläger erwächst allein aus einer möglichen bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit, wie der hier geltend gemachten Beeinträchtigung des Landschaftsbilds, kein Abwehrrecht, mit dem er eine fehlende rücksichtnahmebedürftige Rechtsposition ausgleichen könnte (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5/93 - BauR 1994, 354).
  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 13.612
    Der Mast unterscheidet sich damit deutlich von einer Windkraftanlage mit einem Mast mit einem Durchmesser von 8, 831 m am Mastfuß und von 2 m am Mastkopf sowie einer der Mast verlängernden und verbreiternden Gondel, für die der Verwaltungsgerichtshof angenommen hat, dass von ihr Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - BayVBl 2010, 47).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 13.612
    Wertminderungen als Folge der Nutzung einer Baugenehmigung für das Nachbargrundstück bilden für sich genommen - also über das Gebot der Rücksichtnahme hinaus - keinen Maßstab für die Zulässigkeit eines Vorhabens (vgl. BVerwG, B.v. 13.11.1997 - 4 B 195/97 - NVwZ-RR 1998, 540).
  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 13.612
    Ein allgemeiner Abwehranspruch des Nachbarn gegen Vorhaben, die im Außenbereich objektiv-rechtlich nicht genehmigungsfähig sind, besteht nicht (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.1995 - 4 B 47/95 - juris; BVerwG, B.v. 28.7.1999 - 4 B 38/99 - NVwZ 2000, 552).
  • EGMR, 03.07.2007 - 32015/02

    H. G. gegen Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 13.612
    Es entspricht der allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung, dass der Verordnungsgeber der 26. BImSchV nach dem Stand der Wissenschaft im Weg einer Risikobewertung davon ausgehen darf, dass solche Auswirkungen vorsorgend vermieden werden, wenn - wie im Fall der streitigen mobilen Funkstation (Standortbescheinigung des Bundesnetzagentur - Außenstelle Augsburg vom 25.1.2011) - die dort festgelegten Mindestabstände beachtet werden (vgl. EGMR, U.v. 3.7.2007 - Gaida/Deutschland, Nr. 32015/02 - NVwZ 2008, 1215; BVerfG, B.v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805; BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 15 ZB 12.507).
  • BVerwG, 03.04.1995 - 4 B 47.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 13.612
    Ein allgemeiner Abwehranspruch des Nachbarn gegen Vorhaben, die im Außenbereich objektiv-rechtlich nicht genehmigungsfähig sind, besteht nicht (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.1995 - 4 B 47/95 - juris; BVerwG, B.v. 28.7.1999 - 4 B 38/99 - NVwZ 2000, 552).
  • VGH Bayern, 27.07.2010 - 15 CS 10.37

    Nachbarklage; Mobilfunkmast (Betonschleudermast); Außenbereich; standortbezogener

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 13.612
    Insoweit geht der Senat davon aus, dass von einem Betonschleudermasten mit - wie hier - einem Durchmesser von weniger als 1, 10 m keine gebäudegleichen Wirkungen ausgehen (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2010 - 15 CS 10.37 - juris RdNr. 31).
  • VGH Bayern, 17.06.2010 - 15 ZB 09.2132

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Gebot der Rücksichtnahme; Verbauung einer

  • VGH Bayern, 16.07.2008 - 14 B 06.2506

    Mobilfunkanlage; Standortalternativen; Standortbezug; Rücksichtnahmegebot;

  • VGH Bayern, 24.08.2012 - 22 CS 12.1407

    Vorliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und den

  • VGH Bayern, 01.06.2012 - 15 ZB 10.1405

    Abweichung von der Verpflichtung zur Einhaltung der Abstandsflächen für Balkone

  • VGH Bayern, 10.06.2010 - 15 ZB 09.1240

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Mobilfunkmast; Nachbarklage; Grenzwerte der

  • OVG Saarland, 26.06.1985 - 2 W 1331/85
  • Drs-Bund, 03.01.2013 - BT-Drs 17/12027
  • Drs-Bund, 01.03.2013 - BT-Drs 17/12586
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 894/17
    vgl. zum Landschaftsbild Bay. VGH, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 15 ZB 13.612 -, juris Rn. 6, 10.
  • VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Anderes kann nur in Ausnahmefällen gelten, wenn das Grundstück durch eine besondere Aussichtslage in einer Weise geprägt ist, dass es hierdurch als "situationsberechtigt" anzusehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.6.2013 - 15 ZB 13.612 - NVwZ 2013, 1238 ff. = juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.10.2017 - 1 ZB 15.2081

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunkmast

    Zutreffend weist das Verwaltungsgericht darauf hin, dass von dem konisch zulaufenden Schleuderbetonmast mit einem Durchmesser von 0, 93 m an der Fundamentoberkante und 0, 48 m an der Spitze in 25 m Höhe keine Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen, so dass die Abstandsflächenpflicht nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO nicht ausgelöst wird (stRspr., vgl. BayVGH, B.v. 14.6.2013 - 15 ZB 13.612 -NVwZ 2013, 1238; BayVGH, B.v. 27.7.2010 -15 CS 10.37 - juris Rn. 28 ff.).

    Bei dem vom Kläger als solchem bezeichneten "Gerüst bzw. Halterung" handelt es sich nach den Eingabeplänen um insgesamt 3 m breite Plattformen an der Spitze des Mobilfunkmastes, die sich bereits wegen ihrer Höhe nicht wesentlich auf die durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange des Klägers auswirken (BayVGH, B.v. 14.6.2013 a.a.O.), zumal der Kläger nicht auf seinem Grundstück wohnt, sondern dort lediglich zwei Pferde hält; eine Beeinträchtigung des sozialen Wohnfriedens kommt insoweit ohnehin nicht in Betracht.

    2.4 Soweit sich der Kläger wie schon im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf eine Wertminderung seines Grundstücks beruft, nimmt der Senat auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 13.11.1997 - 4 B 195.97 - NVwZ-RR 1998, 540) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 14.6.2013 - 15 ZB 13.612 -NVwZ 2013, 123) Bezug.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht